Ein Visum ist eine offizielle Genehmigung, die eine Person benötigt, um in ein anderes Land einzureisen, sich dort aufzuhalten oder es zu verlassen.

Es wird von den Behörden des Ziellandes ausgestellt und kann je nach Zweck und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich sein (z.B. Touristenvisum, Arbeitsvisum).

Ansprechpartner:

Integrationsbüro – Ansprechpartner

Ausländerbehörde

Landkreis Hameln-Pyrmont

Ämterlotsen – Helfen bei Anträgen

Der Hauptunterschied zwischen Asyl und Visum liegt im Zweck und den Umständen der Einreise in ein Land:

  • Visum: Ein Visum ist eine Genehmigung, die man vor der Einreise in ein Land beantragt. Es wird für verschiedene Zwecke wie Tourismus, Arbeit, Studium oder Familienbesuche ausgestellt. Man erhält ein Visum, wenn man die Bedingungen des Gastlandes erfüllt.
  • Asyl: Asyl wird Menschen gewährt, die aufgrund von Verfolgung, Krieg oder schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in ihrem Heimatland Schutz suchen. Es ist eine Schutzform für Menschen, die um ihr Leben fürchten und in ihrem Herkunftsland keine Sicherheit finden. Asylsuchende kommen oft ohne Visum in das Land und beantragen dort Schutz.