Eine Vaterschaftsanerkennung müssen Sie als Vater abgeben, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet sind. Sind Sie mit der Mutter Ihres Kindes verheiratet, gelten Sie kraft Gesetzes als Vater, dann ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht notwendig. Nach Anmeldung der Geburt werden Sie ohne weitere Schritte in die Geburtsurkunde eingetragen und sind gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigt. |
Standesamt – Stadtportal der Rattenfängerstadt Hameln
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