Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden.
Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.
Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Kontakt:
Landkreis Hameln-Pyrmont – 31.7 Team Beistandschaft/Elterngeld/Unterhaltsvorschuss |
Süntelstr. 9 31785 Hameln Telefon: 05151 903-3613 Telefax: 05151 903-1502 E-Mail: VBE@hameln-pyrmont.de |
Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen | Landkreis Hameln-Pyrmont