Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, das festlegt, welche medizinischen Maßnahmen eine Person wünscht oder ablehnt, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

In einer Patientenverfügung können beispielsweise Behandlungswünsche für bestimmte medizinische Situationen oder Lebensbedingungen festgehalten werden.

Dieses Dokument gibt den behandelnden Ärzten und medizinischem Personal klare Anweisungen darüber, wie medizinische Entscheidungen getroffen werden sollen, wenn der Patient nicht mehr selbst entscheiden kann.

Die Patientenverfügung stellt sicher, dass die persönlichen Vorstellungen und Wünsche des Patienten respektiert und umgesetzt werden, auch wenn er nicht mehr in der Lage ist, diese mündlich zu äußern.

Wichtig ist, dass auch ihre nahestehenden Angehörigen von dieser Verfügung wissen und sie ggf. den Ärzten vorlegen können, zudem diese schon in jungen Jahren ausgefüllt werden sollte und bei einer Änderung / neuen Wünschen aktualisiert werden sollte.

Gerne hilft Ihnen der Senioren- und Pflegestützpunkt beim Ausfüllen oder Fragen dieser Verfügungen.

Im FiZ, Osterstr. 46 (Eingang Kleine Straße) in 31785 Hameln

Telefon: 05151 – 202 34 96 und 05151 – 202 34 81 E-Mail: spn@hameln.de

Auch für junge Menschen sollte das Thema Beachtung geschenkt werden und Vollmachten ausgefüllt werden, dabei kann Ihnen der Hausarzt oder Notar helfen.

Weitere Hilfreiche Links

Patientenverfügung – Grundlagen, Hinweise und Erst | BMG (bundesgesundheitsministerium.de)

Patientenverfügung: Das müssen Sie wissen | AOK

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht | Herzstiftung