Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen in Deutschland. Er hilft dabei, die Kosten für Kinder zu decken, wenn das Einkommen der Eltern nicht ausreicht.

Was ist der Kinderzuschlag?
Der Kinderzuschlag ist ein zusätzlicher Geldbetrag, den Eltern neben dem Kindergeld bekommen können. Er soll sicherstellen, dass Familien genug Geld haben, um ihre Kinder zu versorgen, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein.

Voraussetzungen für den Kinderzuschlag:

  1. Kindergeld beziehen: Eltern müssen für ihre Kinder Kindergeld erhalten.
  2. Alter der Kinder: Die Kinder müssen unter 25 Jahre alt sein und im Haushalt der Eltern leben.
  3. Einkommen: Das Einkommen der Eltern muss eine bestimmte Mindestgrenze erreichen, aber auch eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Es darf also nicht zu wenig, aber auch nicht zu viel sein.
  4. Vermögen: Es gibt auch eine Grenze für das Vermögen der Familie. Wenn die Eltern oder Kinder zu viel Erspartes oder Besitz haben, gibt es keinen Kinderzuschlag.
  5. Erwerbstätigkeit: Mindestens ein Elternteil muss arbeiten und Einkommen erzielen.

Der Kinderzuschlag beträgt maximal 250 Euro pro Kind und Monat (Stand 2024). Die genaue Höhe hängt vom Einkommen der Eltern ab. Eltern können den Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer | Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de)

Kinderzuschlag | Familienportal des Bundes

Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrages brauchen, wenden Sie sich gerne an die Ämterlotsen im FiZ.

Sprechzeiten Montag von 14:00 bis 16:00 Uhr, jedoch vorher einen Termin absprechen.

Ämterlotsen – FamilienApp Hameln