Die Einschulung ist die Aufnahme eines Kindes in einer Schule, insbesondere einer Grundschule.

Alle Kinder, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres ihr 6. Lebensjahr vollenden werden, sind schulpflichtig.

Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn der Entwicklungsstand eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt. Die Entscheidung über die Einschulung dieser so genannten „Kann-Kinder“ trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Neue Regelung: Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, haben nunmehr die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai eines jeden Schuljahres entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus.

Grundschulen – Stadtportal der Rattenfängerstadt Hameln

Nachmittagsbetreuung an Grundschulen – Stadtportal der Rattenfängerstadt Hameln

Vorab findet eine Einschulungsuntersuchung statt, um die altersgemäße Entwicklung Ihres Kindes. Ziel ist herauszufinden, ob das Kind den Anforderungen des Schulalltags gesundheitlich, körperlich und seelisch gewachsen ist und ob eventuell ein Förderbedarf besteht.

Einschulungsuntersuchung | Landkreis Hameln-Pyrmont