Die Blindenhilfe ist ein Teil der Sozialhilfe für als Blinde anerkannte Menschen. Blindenhilfe wird abhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Die Blindenhilfe beträgt monatlich:  

●  359,15 € für unter 18-Jährige

● 717,07 € für über 18-Jährige     

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Hameln-Pyrmont, wenn Sie hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Voraussetzungen

  • Feststellung des Merkzeichens „Bl“
  • Der gewöhnliche Aufenthalt im Land Niedersachsen, hier im Landkreis Hameln-Pyrmont oder der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Niedersachsen, hier im Landkreis Hameln-Pyrmont, gelegen hat.
  • Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze nach §§ 85 ff., 87 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheid über die Anerkennung des Merkzeichens „Bl“
  • Vollständig ausgefüllter Antrag
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „Bl“
  • Bescheinigungen über Einkommen und Vermögen (Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Leistungsbescheide aus der Sozialhilfe, Nachweise Lebensversicherung, etc.)
  • Kopie des Mietvertrages

Blindenhilfe beantragen | Landkreis Hameln-Pyrmont

Antrag

Verband :

Startseite – BVN (Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V.) (blindenverband.org)

Angebote in Hameln:

Wohnheim und Werkstatt für Taubblinde und Blinde | Familienratgeber

Bei uns im FiZ sind folgende Ansprechpartner:

Unabhängige Teilhabeberatung Hameln-Pyrmont e.V. | Familienratgeber