Die Blindenhilfe ist ein Teil der Sozialhilfe für als Blinde anerkannte Menschen. Blindenhilfe wird abhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Die Blindenhilfe beträgt monatlich:
● 359,15 € für unter 18-Jährige
● 717,07 € für über 18-Jährige
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Hameln-Pyrmont, wenn Sie hier Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Voraussetzungen
- Feststellung des Merkzeichens „Bl“
- Der gewöhnliche Aufenthalt im Land Niedersachsen, hier im Landkreis Hameln-Pyrmont oder der Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Niedersachsen, hier im Landkreis Hameln-Pyrmont, gelegen hat.
- Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze nach §§ 85 ff., 87 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheid über die Anerkennung des Merkzeichens „Bl“
- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „Bl“
- Bescheinigungen über Einkommen und Vermögen (Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Leistungsbescheide aus der Sozialhilfe, Nachweise Lebensversicherung, etc.)
- Kopie des Mietvertrages
Blindenhilfe beantragen | Landkreis Hameln-Pyrmont
Verband :
Startseite – BVN (Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen e.V.) (blindenverband.org)
Angebote in Hameln:
Wohnheim und Werkstatt für Taubblinde und Blinde | Familienratgeber
Bei uns im FiZ sind folgende Ansprechpartner:
Unabhängige Teilhabeberatung Hameln-Pyrmont e.V. | Familienratgeber