Alle Hamelner Einwohner, die einen Anspruch auf öffentliche Sozialleistungen haben, erhalten beim Besuch kommunaler Einrichtungen sowie bei der Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen eine Vergünstigung. Die Berechtigung gilt auch für den Besuch von Veranstaltungen des Fachbereiches für Bildung, Familie und Soziales und Kultur. Allerdings nur, soweit die Entgelte von der Stadt Hameln festgesetzt werden.
- Jugendmusikschule
- Frei- und Hallenbäder (eingeschränkt)
- Bücherei
- FerienCard
- Theater
- etc. …
Den Berechtigungsausweis müssen Sie beim Bürgeramt Hameln beantragen.
Dazu benötigen Sie:
- aktuellen Bescheid über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – Bürgergeld / Grundsicherung
- aktuellen Wohngeldbescheid (Mietzuschuss)
- ein Lichtbild
- Personalausweis, Reisepass oder ausländischen Pass
Wenn Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne bei den Ämterlosten.