Wann gibt es einen Behindertenausweis? 

Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben Menschen mit einem Grad der Behinderung ab 50 (GdB 50). Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zunächst ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt werden. Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt beziehungsweise der nach Landesrecht zuständigen Behörde gestellt. Die jeweilige Adresse können Sie beim Bürgeramt Ihrer Stadt erfragen.

Wissenswertes zum Schwerbehindertenausweis | www.teilhabeberatung.de

einfach teilhaben – Beantragung Schwer­behinderten­ausweis (einfach-teilhaben.de)

Adresse in Hameln:

Unabhängige Teilhabeberatung Hameln-Pyrmont e.V.

Osterstraße 46 (Eugen Reintjes Haus)
31785 Hameln
Tel. 05151 407 91 78
Fax 05151 – 407 91 27
E-Mail beratung@uthp.de